Mechanische Schlösser für jeden Einsatzbereich
Der Schutz der Menschen in Gebäuden spielt eine wichtige Rolle. Nicht nur im Brandfall, sondern auch in möglichen Paniksituationen. Die EU-Norm unterscheidet bei den Fluchttüren zwischen Notausgangstüren (EN 179) und Paniktüren (EN 1125). Die neuen Anforderungen verlangen nun auch, dass Schloss, Beschlag und Montagezubehör nur noch als eine Einheit geprüft, gekennzeichnet und montiert werden.
Notausgangverschluss
Der Fluchttürverschluss nach EN 179 ist für die Anwendung in Notfällen, in denen wahrscheinlich keine Panik ausbricht, jedoch die Sicherheit im Vordergrund steht. Die EN 179 Notausgangstüren sind z. B. in Firmengebäuden, deren Angestellte die Fluchttüren kennen.
Paniktürverschluss
Der Fluchttürverschluss EN 1125 ist für die Anwendung in Notfällen, in den es möglich ist, dass es zu einer Paniksituation kommt. Hier ist das sichere Entkommen mit geringer Anstrengung und ohne vorherige Kenntnis des Panikverschlusses notwendig. Diese Paniktüren kommen in öffentlichen Gebäuden bzw. in Gebäuden mit Publikumsverkehr vor (z. B. Ämter, Freizeiteinrichtungen, Schulen, …). Die Besucher kennen die Funktion der Fluchttüren nicht, können diese aber im Notfall sofort bedienen.